Beihilfeverfahren der EU-Kommission gegen Luxemburg wegen GDF Suez

Beihilfeverfahren der EU-Kommission gegen Luxemburg wegen GDF Suez

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Das Vorgehen gegen die doppelte Nichtbesteuerung von Finanztransaktionen der GDF Suez (nun „Engie“) in Luxemburg ist richtig. Jede beihilferechtliche Einzelfallprüfung ist ein weiterer Schritt in Richtung des fairen Steuerwettbewerbs in Europa.

Allerdings bekämpfen sie nur die Symptome und nicht die Ursache.  Die Kommission ist daher aufgefordert, Vorschläge für eine Gesamtkonzernbesteuerung bei multinational tätigen Unternehmen in der EU durch eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage (GKKB) vorzulegen. Die Nationalstaaten sollten ihr Steuerrecht wiederum vereinfachen und die Gestaltungsanfälligkeit reduzieren. Dies insbesondere dadurch, dass Sondertatbestände reduziert und die Gewinnermittlungsvorschriften vereinfacht werden.

In einem fairen Steuersystem müssen auch international tätige Großkonzerne Steuern zahlen, und zwar dort, wo Wertschöpfung und Gewinne entstehen. Steuerdumping geht massiv zu Lasten der Allgemeinheit und benachteiligt den Mittelstand, das Rückgrat unserer europäischen Volkswirtschaft.

Im Sonderausschuss TAXE I, den ich im November 2014 zur Aufklärung der LuxLeaks-Enthüllungen vorgeschlagen hatte, hatten wir aufgezeigt, wie 28 überkomplexe Steuersysteme zu Schlupflöchern führen. Dieses wird insbesondere von multinationalen Unternehmen mittels komplexer Finanzstrukturen genutzt, um durch Gewinnverlagerungen drastische Steuersenkungen zu erzielen. Dadurch wird die Steuerbemessungsgrundlage der einzelnen EU-Staaten erodiert.

Nur mit verbindlicher EU-Gesetzgebung kann aggressive Steuervermeidung internationaler Großkonzerne künftig ausgeschlossen werden.