Bundestag kann bei CETA direkt mitentscheiden

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Berlin. Zur Beschlussfassung über das Freihandelsabkommen CETA erklärt das FDP-Präsidiumsmitglied MICHAEL THEURER, MdEP:

„Der Vorstoß von Kommissionspräsident Juncker zu CETA war kein Beispiel perfekter politischer Kommunikation. Manche Kritik an Juncker in Bezug auf CETA ist allerdings maßlos übertrieben. Wenn der Kommissionspräsident die Rechtsauffassung des juristischen Dienstes vertritt, ist das nicht zu beanstanden. Ein Skandal wäre es, wenn versucht würde, das Ergebnis des Rechtsgutachtens politisch zu verbiegen.

Es ist Zeit, zu den Fakten zurückzukehren. In einem Binnenmarkt wie der EU kann ein Freihandelsabkommen nur auf EU-Ebene und nicht durch die Mitgliedstaaten verhandelt werden. Die Entscheidung liegt bei den dafür demokratisch legitimierten Organen Rat und Parlament. Diesem verfassungsmäßigen Gefüge hat der Bundestag in Form des Lissabonner Vertrags auch zugestimmt.

Diese Regeln gilt es einzuhalten. Der Bundestag ist in seinen Rechten nicht beschränkt, im Gegenteil: Er kann die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung im Rat binden und somit direkt mitentscheiden.

Freihandel liegt im Interesse Deutschlands als wirtschaftlich verflochtenes Exportland. Ein Ausverkauf von Verbraucher- und Umweltstandards ist nicht zu befürchten. Das Abkommen mit Südkorea zeigt die positiven Auswirkungen derartiger Abkommen. Es gilt, keine weitere Zeit zu verlieren, sondern nun entschieden zu handeln.“