Einigung zur EU-Datenschutz-Reform begrüßenswert

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Zur Einigung auf die Novellierung des EU-Datenschutzrechts erklärt der Europaabgeordnete Michael Theurer, Mitglied des Industrieausschusses und FDP-Präsidiumsmitglied:

„Mit der Novellierung des europäischen Datenschutzrechts geht ein vier Jahre langes Ringen um Kompromisse zu elementar wichtigen Themen wie Verbraucherschutz, Grundrechte und den Rahmenbedingungen für Europas Digitalwirtschaft endlich zu Ende. Ich begrüße die Einigung von Parlament, Kommission und Rat und fordere die rasche endgültige Verabschiedung. Es ist gelungen, einen ausgewogenen Kompromiss zu finden, der den Verbrauchern mehr Schutzrechte bringt und gleichzeitig der Digitalwirtschaft Rückenwind gibt. Die neue Grundverordnung bringt den Internetnutzern neue, EU-weit einheitliche Rechte wie die Datenmigration von einer Plattform zur anderen, den Einwilligungsvorbehalt, vereinfachte Einstellungen oder das Recht auf Vergessen. Auch füllen wir die Rechtslücke, was Datenschutz bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Polizei und Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Terror und Verbrechen anbelangt – dafür hat sich besonders die liberale ALDE-Fraktion eingesetzt. Dass der Flickenteppich aus 28 verschiedenen Regelungen in großen Teilen beendet wird, ist im digitalen Zeitalter überfällig und wichtig für den europäischen digitalen Binnenmarkt. Gleichzeitig bekommen die Unternehmen mehr Rechtssicherheit. Die Schaffung neuer Bürokratie konnte verhindert werden. Da Europa im digitalen Bereich wie etwa der Entwicklung des Internets der Dinge im weltweiten Vergleich hinterher hinkt, ist es indes wichtig, dass wir die Sorgen der Wirtschaft ernst nehmen. Bei dieser Aufholjagd dürfen wir aber auch nie vergessen, dass Europa auch stets Vorreiter in Sachen Datenschutz war und ist. Datenschutz ist ein fundamentales Bürgerrecht, für das wir Freien Demokraten uns nachhaltig einsetzen.“