Daimler / Kältemittel: CO2-Klimaanlage gute Entwicklung, aber EUKommission weiter in Bringschuld

Daimler / Kältemittel: CO2-Klimaanlage gute Entwicklung, aber EUKommission weiter in Bringschuld

Portrait Michael Theurer
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Zur durch die Daimler AG angekündigten Entwicklung von CO2-Klimaanlagen erklärt MdEP Michael Theurer, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Delegation im Europaparlament und Vorsitzender der FDP Baden-Württemberg:

 

„Ich begrüße grundsätzlich die Entwicklung von CO2-Klimaanlagen. Dennoch geht das für die Verbraucher nicht mehr nachvollziehbare Gezerre um das umstrittene Kältemittel R1234yf weiter. Zum einen ist es natürlich erfreulich, dass Daimler nun vorangeht und die einzige wirklich sichere und klimaschonende Kältetechnik serienreif machen will. Das wird auch Zeit, denn die gesamte Industrie hat diese Entwicklung verschlafen und stattdessen auf das umstrittene Kältemittel R1234yf gesetzt oder wie Daimler aus Sicherheitsbedenken geltendes EU-Recht ignoriert und weiter das alte Kältemittel eingesetzt. Zum Schutz der Verbraucher fordere ich seit langem eine Änderung des europäischen Rechtsrahmens, um den Herstellern mehr Zeit für die Entwicklung von CO2-gekühlten Klimaanlagen zu geben.

 

Die Brennbarkeit und Toxizität von R1234yf sind bei Unfällen potenziell für Fahrer und Rettungskräfte hochgefährlich. So haben Tests unter anderem durch Daimler ergeben, dass R1234yf bei einem Unfall in Brand geraten und Flusssäure und Giftgas freisetzen kann. Schon jetzt sind allerdings tausende Fahrzeuge mit R1234yf auf Europas Straßen unterwegs. Angesichts dieser Erkenntnisse sowie der Bedenken von Kraftfahrtbundesamt und Bundesumweltamt fordere ich erneut die EU-Kommission dringend zum Handeln auf. Notwendig ist endlich die Durchführung eines standardisierten Tests unter normierten Laborbedingungen, um die Brennbarkeit und Toxizität zu testen. Außerdem muss das wegen Daimler eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ausgesetzt werden. Statt weiter auf stur zu schalten und womöglich sogar vor den EuGH zu ziehen, muss die Kommission sich der Verantwortung endlich stellen.“

 

Hintergrund:

 

Vom 1. Januar 2017 an ist das bisherige klimaschädliche Kältemittel R134a nach der Richtlinie über mobile Klimaanlagen (2006/40/EG) verboten. Das einzige Kältemittel, das die neuen Auflagen erfüllt, ist das Kältemittel R1234yf der US-Hersteller Honeywell/DuPont. Untersuchungen haben ergeben, dass bei einem Unfall Flusssäure sowie ein Abkömmling des Kampfstoffs Phosgen freigesetzt werden können.

 

Hier finden Sie zwei Anfragen durch Herrn Theurer an die EU-Kommission:

Anfrage 1

Anfrage 2