Theurer zu Luxleaks-Sonderausschuss: Wettbewerbsverzerrung durch Steuerdumping nicht hinnehmen!

Theurer zu Luxleaks-Sonderausschuss: Wettbewerbsverzerrung durch Steuerdumping nicht hinnehmen!

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Zur für Montagabend angesetzten Sitzung des Sonderausschusses des Europäischen Parlamentes zu Steuervorbescheiden erklärt der Europaabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP im Europäischen Parlament, Michael Theurer:

“Die Enthüllungen im Zuge von Luxleaks deuten darauf hin, dass offenbar eine erhebliche Zahl von Unternehmen, insbesondere international tätige Konzerne, in großem Umfang Steuervermeidungsmodelle nicht nur via Luxemburg praktiziert haben. Wenn die Berichte stimmen, dass internationale Ketten wie Starbucks oder McDonalds lediglich minimale Steuersätze von 1,8% bezahlen, während im Gegensatz dazu der örtliche Betreiber eines Stehcafés oder einer Imbissbude deutlich höhere Steuern bezahlen muss, ist das eine Wettbewerbsverzerrung, die höchst problematisch ist. Das ist Grund genug, genauer hinzuschauen. Das darf nicht hingenommen werden.

Es ist höchste Zeit, dass das Europaparlament endlich die Arbeit zur Aufarbeitung der Luxleaks-Affäre aufnimmt und das Momentum nutzt. Wenn die „GroKo“ und die Grünen im EP meinem Vorschlag eines Sonderausschusses schon im November gefolgt wären, hätten wir nicht mehrere Monate verloren. Jetzt müssen wir umso schneller in die Pötte kommen. Ich habe als Co-Rapporteur bereits eine Roadmap vorgelegt.

Aggressive Steuerplanung und Steuervermeidungsmodelle führen zu Steuerausfällen in Milliardenhöhe. Sie sind vor allen Dingen aus Wettbewerbsgründen hochproblematisch. Es kann nicht sein, dass mittelständische Unternehmen und Privatpersonen hohe Steuern bezahlen, internationale Konzerne durch dubiose Steuerpraktiken jedoch nicht.

Gerade weil die Einsetzung des Sonderausschusses dazu geführt hat, dass die Arbeit meines Kollegen und mir als Co-Berichterstatter für den Untersuchungsbericht nicht fortgeführt wird, fordern wir Liberale, dass diese Vorarbeit in die Arbeit des Sonderausschusses einfließt. Wie die Stellungnahme des Rechtsdienstes des Europäischen Parlaments aufgezeigt hat, bildet der jetzt eingesetzte Sonderausschuss das bessere Instrument der systematischen und umfassenden Aufklärung als ein Untersuchungsausschuss. Wir werden die Arbeit der kommenden 6 Monate konstruktiv begleiten.”

Hintergrund:

Der Sonderausschuss “Steuervorbescheide und andere Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung” ist für 6 Monate einberufen worden und hat 45 Mitglieder. Er soll die Praxis der sogenannten ‘tax rulings’ in einem Zeitraum bis Januar 1991 untersuchen und einen Bericht vorlegen. In der ersten Sitzung des Ausschusses wurden der Präsident und die Vize-Präsidenten gewählt. Der Ausschuss soll das nächste Mal am 9. März 2015 Abends in Straßburg tagen.