EP-Präsident Schulz verfährt nach Gutsherrenart

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Im Zusammenhang mit ungeklärten Fragen hinsichtlich der Geschäftsführung des Parlamentspräsidenten Martin Schulz hat das Plenum heute die Endabstimmung der Parlaments-Entlastung auf die nächste Sitzungswoche in Straßburg Mitte April verschoben.

Der Europaabgeordnete Michael Theurer wirft Parlamentspräsident Schulz vor, dass er aus einem Berichtstext eine gegen ihn gerichtete Passage hat streichen lassen. „Diese Gutsherrenart ist skandalös und hat im Parlament nichts zu suchen“, kritisiert Theurer, Vorsitzender des Haushaltskontrollausschusses des Europaparlaments, anlässlich der Verabschiedung des Berichts zur Entlastung des Parlaments für das Jahr 2012.

Theurer begrüßt die heutige Entscheidung des Plenums, die Endabstimmung über den Bericht zu verschieben: „Wenn Präsident Schulz ein echter Demokrat ist, muss er seine Entscheidung revidieren. Dazu hat er nun die Chance.“

In der ursprünglichen, bereits vom Haushaltskontrollausschuss verabschiedeten Entschließung hatte es in einem Absatz unter anderem geheißen, Schulz habe dem Ausschuss einen Bericht der EU-Anti-Betrugsbehörde OLAF nicht weitergeleitet, sondern zwei Monate lang zurückgehalten.

Schulz beruft sich bei seinem Vorgehen auf Artikel 20 der Geschäftsordnung des Parlaments. Beide Artikel betreffen aber die Rechte des Präsidenten in Bezug auf Änderungsanträge, nicht auf bereits abgestimmte Paragraphen von Berichten. Michael Theurer dazu: „Dies entspricht nicht der Geschäftsordnung. Die zulässige Option wäre der Versuch gewesen, die Passage bei der Abstimmung mit einer Mehrheit des Plenums aus dem Bericht zu entfernen.“