Theurer: BVerfG hat richtig entschieden / Kompetenz der Europäischen Zentralbank ist europarechtliche Frage

Theurer: BVerfG hat richtig entschieden / Kompetenz der Europäischen Zentralbank ist europarechtliche Frage

Print Friendly, PDF & Email

Brüssel/Straßburg, 7. Februar 2014 – Der Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses des Europaparlaments, Michael Theurer, begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), den Kurs der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Euro-Krise dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. „Dieser historische Entschluss ist absolut richtig“, sagt Theurer, stellvertretender Vorsitzender der FDP im Europäischen Parlament. „Die Stabilisierung des Euro muss rechtlich wasserdicht sein, sonst wird sie nicht lange halten.“

„Die EZB ist zuständig für die Geldwertstabilität“, so Theurer weiter. „Ob sie bei einem unbegrenzten Aufkauf von Staatsanleihen ihr Mandat überschreiten würde, hat eine europäische Dimension. In einer Währungsunion von 18 Mitgliedstaaten ist es schwer vorstellbar, dass nationale Verfassungsgerichte über die Zulässigkeit des Handelns der Europäischen Zentralbank urteilen können. Das macht sachlogisch keinen Sinn. Deshalb plädiere ich seit langem dafür, diese Frage dem EuGH vorzulegen und die hitzigen Debatten auf nationaler Ebene zu beruhigen.“

Bis zu einem Urteil des EuGH wird es voraussichtlich etwa 16 Monate dauern. Theurer forderte deshalb die EZB auf, die Ankündigung eines Aufkaufs von Staatsanleihen in unbegrenztem Ausmaβ schon jetzt neuzufassen. „Es muss klar sein, dass es nicht um monetäre Haushaltsfinanzierung oder verdeckte Staatsfinanzierung geht, sondern um Geldpolitik. Grundsätzlich kann der Ankauf von Staatsanleihen der Erreichung geld- und währungspolitischer Ziele dienen. Entscheidend ist, dass er nicht in die dauerhafte Finanzierung von Staatsdefiziten durch die Notenbank mündet!“