AfD verlässt in großen Schritten den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung

AfD verlässt in großen Schritten den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung

Michael Theurer

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Zur Anti-Islam Kampagne der AfD, die einer Religion pauschal das Existenzrecht abspricht, erklärt der Landesvorsitzende der FDP Baden-Württemberg, Michael Theurer MdEP:

Die AfD hat endgültig den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland verlassen. Nicht der Islam als Religion, sondern die pauschale Ausgrenzung einer Religion ist definitiv nicht vereinbar mit dem Grundgesetz. Das ist ein no go. Das ist nichts anderes als Volksverhetzung. Es widerspricht unserem Verständnis offener Gesellschaften, in denen jeder Mensch nach seiner Facon glücklich werden soll. Es widerspricht einer republikanischen Verfassung, die darauf bedacht ist, Grundrechte, damit auch die Glaubens- und Gewissensfreiheit zu schützen. Jeder Bürger hat das Recht, zu glauben, oder auch nicht zu glauben. Eine direkte Verbindung einer Religion zu Gewalttaten herzustellen grenzt an Volksverhetzung. Es ist der Versuch, Menschen aufgrund ihrer Weltanschauung zu diskreditieren, zu kriminalisieren und zu stigmatisieren. Es ist der Versuch, den Menschen als Teil eines Kollektivs zu begreifen, der im Widerspruch zu anderen Kollektiven begriffen wird. Der Mensch allerdings ist für uns Freie Demokraten zuallererst Individuum. Die Wahl seiner Weltanschauung ist Privatsache. Der liberale Rechtsstaat behandelt alle Glaubensgemeinschaften rechtlich gleich. Wir respektieren die Bedeutung religiöser Überzeugungen für denjenigen, der sie hat, auch wenn wir sie nicht teilen. Selbstverständlich ist öffentliche Religionskritik als Kritik an religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen sowie an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften möglich, zulässig und notwendiger Teil der Entwicklung religiöser Strömungen im Diskurs einer freiheitlichen Gesellschaft. Maßstab liberaler Religionskritik ist der Beitrag der Religionen zur Freiheitsfähigkeit der Gläubigen und zum friedlichen Miteinander. Mit den Vertretern von Religionen suchen wir Freien Demokraten den Austausch über ihr jeweiliges Verständnis von Freiheit, Verantwortung und weltlicher Vielfalt, sowie deren Beiträge zum liberal-republikanischen Ethos des Freisinns, der Vernunft, der Toleranz und der Dialogfähigkeit, und über praktische Fragen unserer Gesellschaft. Dieses Verständnis findet sich in dem Antrag 314 für den Bundesparteitag der Freien Demokraten am 23.-24. April wieder.“