Grundsätze der EU-Förderpolitik
Die Europäische Kommission fördert vor allem Vorhaben, die zur Erreichung der großen Europäischen Ziele, die in Bologna, Lissabon und in Göteborg festgelegt worden sind, nützlich sind:
Bologna-Prozess (1999):
- Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums.
- Mobilität von Studierenden.
- Wettbewerbsfähigkeit.
- Beschäftigungsfähigkeit.
Weitere Informationen: European Commission - Bologna Process
Lissabon Strategie (2000):
- Wissen und Innovation als Triebkräfte für nachhaltiges Wachstum.
- Europa als attraktiver Raum für Investitionen und Arbeit.
- Wachstum und Beschäftigung wichtig für sozialen Zusammenhalt.
Weitere Informationen: Europäische Kommission - Lissabon-Strategie
Göteborg-Ziel (2001):
- Nachhaltige Entwicklung im ökonomischen, ökologischen und sozialen Bereich.
Weitere Informationen: European Commission - Sustainable Development
Die Europäische Union fördert Vorhaben vor allem im Bereich der Strukturfonds, die den Grundsätzen der Komplementarität, Kohärenz, Koordinierung und Konformität entsprechen. Das heisst, dass die EU-Fonds nationale,regionale und lokale Maßnahmen ergänzen aber nicht ersetzen dürfen (Komplementarität). Im Rahmen des Kohärenzprinzips müssen die geförderten Maßnahmen mit den Förderzielen der Europäischen Union in Einklang stehen und mit anderen europäischen Förderprogrammen abgestimmt werden (Koordinierung). Schließlich müssen die Projekte im Sinne der Konformität mit Europäischen Recht übereinstimmen.
Die EU-Förderpolitik arbeitet mit dem Grundsatz der mehrjährigen Programmplanung, um so für alle Beteiligten Transparenz und Planungssicherheit zu gewährleisten. Im Rahmen der Kohäsionspolitik nehmen die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten die geteilte Mittelverwaltung wahr.
Die Programme der Europäischen Union sind in der Regel zusätzliche Maßnahmen (Zusätzlichkeit). Die Unterstützung durch die Programme darf also nicht die regulären Mittel ersetzen.
Bei allen Maßnahmen ist der Grundsatz der Nichtdiskriminierung zu beachten, d. h. alle Projekte müssen nachweisen, dass sie aktiv Maßnahmen gegen jede Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung verfolgen. Ebenso sollen alle geförderten Projekte das Ziel der nachhaltigen Entwicklung verfolgen und dem Schutz und der Verbesserung der Umwelt dienen.






















