Pressemitteilung zum Urteil der EU-Kommission über Steuervorteile für Starbucks und Fiat durch die Niederlande und Luxemburg

Pressemitteilung zum Urteil der EU-Kommission über Steuervorteile für Starbucks und Fiat durch die Niederlande und Luxemburg

Print Friendly, PDF & Email

Zum Urteil der EU-Kommission über die Steuervorteile für Starbucks und Fiat durch die Niederlande und Luxemburg erklärt MdEP Michael Theurer, Co-Berichterstatter des Steuer-Sonderausschusses TAXE:

„Vestagers wegweisende Entscheidung zeigt wie gut die EU-Kommission als oberste Wettbewerbsaufsicht Europas funktioniert. Vestager hat ja nicht nur ein Urteil gegen Starbucks und Fiat gefällt, sondern sie stellt sich auch mutig gegen Mitgliedstaaten und Akteure wie die Niederlande, Luxemburg sowie Luxemburgs ehemaligen Premier, den jetzigen EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker. Deshalb gilt es auch, die EU-Kommission in den laufenden Verhandlungen um einen automatischen Informationsaustausch von Steuer-Vorbescheiden zu stärken. Wie der jüngste Kompromiss der EU-Finanzminister gezeigt hat, besteht hier akut die Gefahr, dass die neue Regelung löchrig ist wie ein Schweizer Käse. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag ist verwässert worden, indem die Kommission von relevanten Elementen des automatischen Informationsaustausches ausgeschlossen werden soll. Sie könnte so kaum beurteilen, ob ein Steuervorbescheid möglicherweise problematisch ist – und das, obwohl sie aufgrund ihrer Expertise am ehesten dazu in der Lage wäre, wenn man ihr die notwendigen Informationen zur Verfügung stellte. Es wäre vielmehr unbedingt notwendig, dass wir in der EU eine zentrale Clearing Stelle, ein Zentralregister, bekommen. Und diese Funktion sollte die EU-Kommission übernehmen. Das haben uns die Erfahrungen in der Schweiz gezeigt, wo zwischen den Kantonen ein fairer Steuerwettbewerb herrscht. Nur mit verbindlicher EU-Gesetzgebung kann aggressive Steuervermeidung internationaler Großkonzerne künftig ausgeschlossen werden. Unsere Untersuchungen im Sonderausschuss TAXE haben ergeben, dass die Kombination überkomplexer nationaler Regeln zu Schlupflöchern geführt hat. Es gibt überhaupt keinen Grund, weswegen das örtliche Café am Marktplatz normal seine Steuern bezahlen soll, große Konzerne wie Starbucks dagegen nicht.“