Theurer zu Lux-Leaks: Untersuchungs-Ausschuss droht Rohrkrepierer zu werden; Rechtsgutachten bestätigt Liberale!

Theurer zu Lux-Leaks: Untersuchungs-Ausschuss droht Rohrkrepierer zu werden; Rechtsgutachten bestätigt Liberale!

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Zum Rechtsgutachten des Juristischen Dienstes des Europäischen Parlaments, der den geplanten Untersuchungs-Ausschuss zur Steuervermeidungsaffäre als rechtlich bedenklich einstuft, erklärt der Europaabgeordnete Michael Theurer, Mitglied des Wirtschaftsausschusses sowie Co-Rapporteur eines der beiden Lux-Leaks-Sonderberichte:

„Das Rechtsgutachten hat die Linie der Liberalen voll bestätigt. Der Untersuchungs-Ausschuss droht zum Rohrkrepierer zu werden, unter anderem, weil sein Mandat nicht wasserfest formuliert ist. Das zeigt, dass wir jetzt die Arbeit an den beiden Sonderberichten zu Lux-Leaks mit Volldampf weiterführen müssen. Wir haben dafür bereits einen Fahrplan, jetzt gilt es: Ärmel hochkrempeln und Licht ins Dickicht des Steuerdumpings bringen. Steuerdumping reißt in die ohnehin klammen öffentlichen Haushalte noch größere Löcher. Steueroasen zu Gunsten von Großkonzernen sind massiv unsozial und ungerecht den ehrlichen Steuerzahlern gegenüber, vom Angestellten bis zum selbstständigen Mittelständler. Wir müssen einerseits vergangene Praktiken umfassend aufklären und andererseits einen Rahmen für transparenten und fairen Steuerwettbewerb in Europa erarbeiten.

Auf meine Initiative hat die ALDE-Fraktion im Europäischen Parlament als erste einenSonderausschuss zur Aufklärung von Lux-Leaks gefordert, der gegenüber einemUntersuchungs-Ausschuss den entscheidenden Vorteil gehabt hätte, dass er schneller und unkomplizierter einzurichten wäre. Dagegen könnte der Untersuchungs-Ausschuss nur feststellen, ob ein Bruch von EU-Recht vorliegt – was nicht zwingend der Fall sein muss. Bezeichnenderweise haben Christ- und Sozialdemokraten dieser Initiative damals nicht zugestimmt. Immerhin konnten die Liberalen erreichen, dass zwei Sonderberichte erstellt werden, um eine Reihe von Steuerpraktiken in Europa zu untersuchen.

Die alleinige Aufklärung durch die EU-Kommission reicht in keinem Fall aus. EU-Kommissionpräsident Jean-Claude Juncker hat vor dem Europaparlament wiederholt erwähnt, dass es in 22 Mitgliedstaaten Sondervereinbarungen zwischen den Steuerbehörden und einzelnen Unternehmen gebe. Die Kommission weigert sich aber, eine Liste dieser Mitgliedstaaten zu veröffentlichen. Das heißt, sie ist nicht einmal zu einem Minimum an Transparenz willens – brüstet sich aber andererseits damit, die Lux-Leaks-Affäre aufklären zu wollen. Hier zeigt sich einmal mehr, wie dringend nötig stattdessen die Aufklärung durch das Europaparlament ist. Die Kommission ist dazu offensichtlich nicht in der Lage, wenn sie nicht einmal verstanden hat, wie wichtig es ist, die Karten auf den Tisch zu legen und damit die Grundvoraussetzungen für Aufarbeitung und Konsequenzen zu schaffen. Die Bürger und damit die Steuerzahler haben ein Anrecht auf Transparenz.“