Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage dafür, Kritik am Parlamentspräsidenten zu verbieten.

Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage dafür, Kritik am Parlamentspräsidenten zu verbieten.

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Brüssel/Straßburg, In der Auseinandersetzung zwischen EU- Parlamentspräsident Martin Schulz und dem Haushaltskontrollausschuss sieht sich Schulz anhaltenden Vorwürfen ausgesetzt. „Das Verhalten des Parlamentspräsidenten, Paragraphen aus Beschlussvorlagen streichen zu lassen, ist mit der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments nicht vereinbar. Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage dafür, Kritik am Parlamentspräsidenten zu verbieten. Bislang hat Präsident Schulz es versäumt, eine Rechtsgrundlage zu nennen“, so Michael Theurer, Vorsitzender des Haushaltskontrollausschusses.

Schulz hatte versucht, einen Paragraphen aus einer am Donnerstag zur Abstimmung stehenden Entschließung zur Entlastung des Parlamentshaushalts für das Jahr 2012 entfernen zu lassen. Die Abgeordneten hatten sich dagegen gewehrt und eine Verschiebung der Abstimmung beschlossen. In dem Paragraphen ging es um von Schulz zurückgehaltene Dokumente des OLAF-Überwachungsausschusses und eine Anhörung des Ausschusses, die der Präsident offenbar versucht habe, zu verhindern.

In einem Brief an den Vorsitzenden des Haushaltskontrollausschusses Theurer vom 26. März hatte Schulz angemerkt, dass er erwäge, Paragraphen aus dem Bericht zu streichen, da sie sich nicht auf das Haushaltsjahr 2012 bezögen. Der Presse gegenüber verteidigte sich Schulz nun aber mit dem Argument, er habe die Vertraulichkeit des OLAF-Berichts wahren müssen.

Theurer weist diese Erklärung mit Nachdruck zurück: „Dieser Bericht war vom Haushaltskontrollausschuss selbst angefordert worden und wäre selbstverständlich auch von den Mitgliedern des Ausschusses entsprechend vertraulich behandelt worden. Aber erst nach mehr als zwei Monaten hat der Parlamentspräsident den Abgeordneten Zugang zu dem Dokument gewährt.“