Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen – Wasser bleibt Gemeingut

Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen – Wasser bleibt Gemeingut

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Als Liberaler liegt mir in allen Belangen die Freiheit am Herzen. Bei dem Vorschlag der Kommission zu einer Richtlinie über die Konzessionsvergabe musste dabei das rechte Maß gefunden werden zwischen wirtschaftlicher Freiheit – im Sinne von Zugangsmöglichkeiten von Unternehmen in Europa gleichberechtigt an Vergabeverfahren für zeitlich begrenzte behördliche Genehmigungen (Konzessionen) teilzunehmen – und zweitens der Freiheit der kommunalen Selbstverwaltung – die einen hohen Stellenwert gerade in Deutschland hat. Das kontroverseste Thema bei diesem Richtlinienentwurf war dabei die europaweite Ausschreibung von Wasserkonzessionen, was in der Presse und in der Öffentlichkeit als angebliche Privatisierung der Wasserversorgung missverstanden wurde. Die FDP im Europäischen Parlament hat zwar gegen die Einbeziehung des Wassersektors in die Richtlinie gestimmt, allerdings aus Überlegungen, die Probleme bei der interkommunalen Zusammenarbeit und mögliche bürokratische Belastung kleiner Kommunen betreffen. Niemals stand eine Umdeutung zulasten von Wasser als Gemeingut oder Menschenrecht in „Ware“ zur Debatte. Kommunen können nach wie vor Wasserversorgung selbst erbringen. Lediglich bei Einbeziehung privater Unternehmen soll ein transparentes, auf europäischer Rechtsgrundlage fußendes Verfahren eingeführt werden, damit nicht Klüngeleien zwischen einigen priviligierten Unternehmen mit Politiknähe die Entscheidung zur Vergabe der Konzessionen beeinflussen. Damit soll, bei weiterhin freiwilliger Hinzuziehung von Privaten, ein breiteres Angebot in einem transparenteren und für die Bürgerinnen und Bürger verständlicheren Verfahren herbeigeführt werden. Dies soll zu einem besseren Preis- Leistungsverhältnis führen. Nach wie vor dürfen Kommunen die Kriterien (Kosten, soziale Verträglichkeit, ökologische Kriterien) selbst auswählen und damit Prioritäten bei der Vergabe selbst bestimmen.

Die EU plant also keinen Zwang zur Privatisierung der Wasserversorgung. Durch die von der FDP in den bisherigen Verhandlungen erreichten Klarstellungen konnte den berechtigten Bedenken der kommunalen Spitzenverbände weitgehend Rechnung getragen werden. Das Wahlrecht für die Kommunen sichert die notwendige Balance zwischen kommunaler Selbstverwaltung und der Möglichkeit Chancen der Privatisierung zu nutzen, wo dies von den Kommunen selbst gewünscht wird. In diesem Fall sichert der Richtlinienentwurf künftig europaweit den fairen Wettbewerb. Sollte jetzt noch eine Lösung für die interkommunale Zusammenarbeit gefunden werden, ist der Entwurf aus Sicht der FDP ein gangbarer Kompromiss.

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