Runder Tisch zur Zukunft der Kohäsionspolitik

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Am 15. Mai 2012 lud Michael Theurer, regional- und kommunalpolitischer Sprecher der FDP-Delegation im Europäischen Parlament, zum „Runden Tisch über die zukünftige Kohäsionspolitik“ ein.

Runder Tisch zur Zukunft der Kohäsionspolitik

Hintergrund ist das Gesetzespaket zur Kohäsionspolitik im Zeitraum 2014-2020, das am 6. Oktober 2011 veröffentlicht worden ist und zur Zeit im Ausschuss für Regionale Entwicklung des Europäischen Parlaments debattiert wird.

„Die Union entwickelt und verfolgt weiterhin ihre Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, um eine harmonische Entwicklung der Union als Ganzes zu fördern“, heißt es im Art. 174 des EU-Vertrags. Dieses Ziel wird durch die europäische Regional- und Kohäsionspolitik auf der Ebene von insgesamt 271 Regionen in 27 Mitgliedsstaaten umgesetzt. Das wichtigste Instrument der europäischen Regional- und Kohäsionspolitik sind die Struktur- und Kohäsionsfonds. Im Zeitraum von 2007-2013 stehen durch diese Fonds 347 Milliarden Euro zur Verfügung. Deutschland erhält in diesem Zeitraum 26,3 Milliarden Euro.

Wie diese Fonds in der kommenden Finanzperiode 2014-2020 eingesetzt werden sollen, diskutierte Michael Theurer mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der Bundesländer in Brüssel. Benjamin von Engelhardt, zuständiger Referent bei der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union, gab den Einstieg mit einem Kurzreferat über die wichtigsten Punkte des Gesetzespakets und über den Stand der Verhandlungen im Rat.

Der Tenor der Diskussion war, dass für die Kommunen mehr Flexibilität und Mitsprache gesichert werden muss.
Die Idee der Kommission, die Fördermittel mit den Zielen der Europa2020-Strategie zu verknüpfen, wird durchaus positiv gesehen. Skeptisch sehen die Vertreter allerdings, die vorgeschriebenen Quoten, zum Beispiel im Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Demnach müsste Deutschland nach jetzigem Stand mindestens 80% in Forschung und Innovation, die Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Verringerung der CO2-Emissionen investieren. Letzteres Ziel muss zudem mit mindestens 20% der national zur Verfügung stehenden EU-Mittel gefördert werden. Hier wurde vor einem Mangel an Flexibilität gewarnt. Desweiteren schlägt die Europäische Kommission sogenannte „Partnerschaftsverträge“ vor, in denen die Mitgliedsstaaten zusammen mit der Kommission eine Strategie und messbare Ziele ausarbeiten, die durch die EU-Fördermittel im Mitgliedsstaat erreicht werden sollen. Hier wurde darauf hingewiesen, dass eine Beteiligung der kommunalen und regionalen Behörden unbedingt notwendig sei.

Mehr Informationen zu dem Gesetzespaket finden Sie in der „Zusammenfassung für Bürger“ der Europäischen Kommission.