Europäische Bürgerinitiative

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Die Europäische Bürgerinitiative macht es möglich, dass sich eine Million EU-Bürgerinnen und -Bürger unmittelbar an der Entwicklung von Strategien der EU beteiligen, indem sie die Europäische Kommission auffordern, einen Rechtsakt vorzuschlagen.

Am 26. Januar 2012 fand eine Großkonferenz zur Vorbereitung des bevorstehenden Inkrafttretens der Europäischen Bürgerinitiative statt. Die Europäische Bürgerinitiative wurde durch den Vertrag von Lissabon eingeführt. Unterzeichnen mindestens eine Million Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten innerhalb eines Jahres eine entsprechende Initiative, so können sie die Kommission ersuchen, in ihren Zuständigkeitsbereichen Rechtsetzungsvorschläge zu unterbreiten. Diese hat dann drei Monate Zeit, um die Initiative zu prüfen und über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Bürgerinitiativen werden ab dem 1. April 2012 möglich sein.

Auf der Konferenz wurde u.a. die Website der Kommission zur Registrierung der Bürgerinitiativen offiziell eröffnet sowie die frei verfügbare Software präsentiert, mit der Bürger im Internet Unterschriften sammeln können. Hier können Sie sich über alle Bürgerinitiativen informieren, mehr über die Regeln erfahren und Ihre eigene Initiative starten.